LG Mannheim bestätigt Versicherungsschutz in der Betriebsschließungsversicherung (BSV)

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das Landgericht Mannheim (Urteil vom 29.04.2020, 11 O 66/20) hat sich nun erstmalig mit der Frage beschäftigt, ob ein Versicherer einem Hotelier mit angeschlossener Gastronomie Versicherungsschutz aus der BSV gewähren muss, wenn dessen Betrieb aufgrund einer Allgemeinverfügung geschlossen werden muss.

Wir begrüßen die gerichtliche Entscheidung zu Gunsten dieses Versicherungsnehmers, wobei bei anderen Versicherungsnehmern natürlich jeweils die konkreten Versicherungsbedingungen im Einzelfall zu prüfen sind.

Nach Auffassung des LG Mannheim liegt eine bedingungsgemäß versicherte Betriebsschließung vor. Das Gericht bekräftigt in seiner Entscheidung, dass Versicherungsbedingungen stets aus Sicht eines durchschnittlichen Versicherungsnehmers auszulegen seien (d.h.: ein normal gebildeter Mensch sollte die Bedingungen und Klauseln verstehen können). Und wenn man dieses als Maßstab zu Grunde legt, dann müsse man zu dem Schluss kommen, dass aus Sicht eines Versicherungsnehmers dieser auch COVID19 Versicherungsschutz genießt. Somit ist der erste große Streitpunkt im Sinne der Geschädigten (vorläufig) entschieden.

Der Versicherer konnte hingegen mit seiner Rechtsauffassung das Gericht nicht überzeugen.

Das Urteil des Landgerichts Mannheim vom 29.04.2020, Az. 11 O 66/20 sowie weitere Informationen können Sie über uns bekommen:

   

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