Unfälle in der kalten Jahreszeit

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Unfälle in der kalten Jahreszeit – wer bezahlt die beschädigte Ladung?

Gegen Ende des Jahres merkt man richtig, wie die Natur zur Ruhe kommen möchte. Es wird später hell und früher wieder dunkel. Die Temperaturen sinken und das Wetter wartet mit Nebel, Niederschlag und Schnee auf. Aber das Arbeitsleben geht natürlich weiter und wir müssen uns auf die rauere Außenwelt einstellen. Dies betrifft auch die Fahrten zu Ihren Auftraggebern.

Auf diesem Video https://youtu.be/RU1OF8tndz8 können Sie sehen, wie eine Wildschweinrotte am hellichten Tage direkt vor dem Ortseingang einer Stadt eine Straße überquert. Keines der Tiere schert sich dabei um den Verkehr, wie es scheint. Bei 150 (Bache) bis 200 (Keiler) Kilogramm Körpergewicht genügt aber schon ein einziges dieser Tiere, um bei einer Kollision mit einem Ihrer Firmenfahrzeuge schwere Schäden zu verursachen. – „Kein Problem“, werden Sie jetzt vielleicht denken. Ist ja ein Fall für die Teilkaskoversicherung und führt nicht einmal zu einer Rückstufung Ihrer Schadenfreiheitsklasse. Was aber, wenn nun einer Ihrer Mitarbeiter ausweicht oder vor Schreck das Lenkrad verzieht, ohne dass ein Kontakt mit dem Tier stattfindet – der Wagen aber dennoch im Graben landet? Hier wird die Teilkasko wohl nicht einspringen. Dies ist dann ein Fall für die Vollkasko. Sofern vorhanden, ist auch das kein Problem. 

Ihr Mitarbeiter kann geistesgegenwärtig eine Vollbremsung hinlegen. Dabei löst sich allerdings Ladung und beschädigt den Laderaum des Transporters. Oder der Anhänger gerät ins Schlingern und beschädigt den Transporter von außen. Das sind keine „klassischen“ Kaskoschäden mehr. Hier müssen die sogenannten BBB-Schäden (Brems-, Betriebs-, Bruchschäden) mit eingeschlossen sein, um eine Deckung zu erhalten. Dieser Einschluss hilft im Fall der Fälle, um Ihnen Zeit, Nerven und vor allem selbst aufzubringendes Geld zu sparen.

Was ist nun aber mit der Ladung, die beschädigt wurde? Ihren Waren, die ausgeliefert werden sollten? Dem Material, welches Sie für einen Kundenauftrag benötigen und für das Sie bereits in Vorauslage gegangen sind? Ihre Inhaltsversicherung wird dafür in aller Regel nicht aufkommen. Schutz wird Ihnen diesbezüglich nur eine Werkverkehrversicherung bieten – eine sinnvolle Abrundung Ihres Gesamtschutzes, der nicht nur für Transportmittelunfälle wie den bereits geschilderten aufkommt. Gerne stellen wir Ihnen bei Interesse diese Absicherung mit allen Inhalten vor. Und gerne überprüfen wir Ihre vorhandenen Versicherungen in Bezug auf sinnvolle Leistungserweiterungen. Denn guter Schutz kann in dieser besonderen Zeit kein Fehler sein. Lassen Sie uns sprechen! Es geht um Ihre Firma. Wir sind jederzeit für Sie da!

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Die Werkverkehrversicherung

Sie deckt sämtliche Schäden an und Verluste von transportierten Waren, Werkzeugen und Gütern zu eigenen Unternehmenszwecken etc. durch 

• Transportmittelunfall, 
• Brand, Blitzschlag und Explosion sowie 
• höhere Gewalt. 

Oft wird dieser Versicherungsschutz mit Erweiterungen angeboten: Diebstahl, Be- und Entladeschäden, Raub und räuberische Erpressung etc. Der Versicherungsschutz kann außerdem – je nach Anbieter und Tarif – durch individuelle Vereinbarungen erweitert oder eingeschränkt werden. Gerne erklären wir Ihnen bei Interesse die Sparte ausführlicher.

Weitere News erhalten Sie im kompletten Newsletter Panorama von November 2020. Ältere Ausgaben für Privat- und Gewerbe-Kunden können durch Klick auf den nachfolgenden Button heruntergeladen werden.

Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen.

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Wir freuen uns auf jeden Fall auf unseren nächsten Kontakt mit Ihnen und wünschen einen tollen Monat.

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