Nach dem Einzelhandel-Urteil in NRW kommt jetzt die Reaktion:
Die Coronaschutzverordnung wurde von der Landesregierung aktualisiert, was als Reaktion auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichts gesehen wird, welches die Beschränkungen für den Einzelhandel vorübergehend aufgehoben hatte.
Demnach gelten die Terminvereinbarungen und Quadratmeterbegrenzung nun auch für Schreibwarenläden, Gartenmärkte und Buchhandlungen.
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