Soldaritätszuschlag – 2021 ist Schluss…!
Rund 90 Prozent der Steuerzahler im Land müssen ab dem kommenden Jahr keinen Solidaritätszuschlag mehr entrichten. Die 1991 eingeführte Ergänzungsabgabe zur Einkommen- und Körperschaftssteuer sollte ursprünglich nur für ein Jahr erhoben werden. Unter anderem sollten die durch den „Soli“ generierten Einnahmen in die Finanzierung der deutschen Einheit fließen. Nun, nach beinahe drei Jahrzehnten, ist es für die meisten tatsächlich so weit, dass der Zuschlag entfällt. Künftig wird er nur noch erhoben, wenn die Einkommensteuer mehr als 16 956 Euro/Jahr (1413 Euro/Monat) oder bei Zusammenveranlagung (respektive in der Lohnsteuerklasse III) mehr als 33 912 Euro/Jahr (2826 Euro/Monat) beträgt. Die Freigrenze bezieht sich auf das jährlich zu versteuernde Einkommen und liegt bei etwa 61 700 Euro Jahreseinkommen bei Alleinstehenden und 123 400 Euro bei gemeinsam veranlagten Paaren. Dem schließt sich eine Gleitzone an, in der der „Soli“ im Durchschnitt unter den derzeitigen 5,5 Prozent liegt. Erst bei einem monatlichen Bruttoeinkommen von circa 9000 (Lohnsteuerklasse I) beziehungsweise 17 000 Euro (Lohnsteuerklasse III) wird der aktuelle Satz als Höchstsatz wieder erreicht.
Viel Text, den man auf eine ganz einfache Botschaft herunterbrechen kann: Im Januar werden Sie spürbar mehr Geld zur Verfügung haben. Geld, das Sie dann entweder verkonsumieren oder in die Lösung größerer Herausforderungen fließen lassen können.
In Euro und Cent:
Die vier größten Ziele für uns alle sind seit vielen Jahren unverändert dieselben:
- • Eine ausreichende Altersvorsorge, die es eventuell sogar möglich macht, vorzeitig in Rente zu gehen, damit man auch noch etwas vom Ruhestand hat;
- • eine ausreichend hohe Absicherung der eigenen Arbeitskraft;
- • finanzielle Mittel, um auch im Pflegefall möglichst lange daheim und professionell versorgt werden zu können;
- • eine optimale Gesundheitsvorsorge.
Mit den freien Finanzmitteln können Sie zumindest einen großen Schritt in die richtige Richtung gehen. Wir zeigen Ihnen gerne auf, welche Möglichkeiten es für Sie gibt.
Natürlich sind wir weder Steuerberater noch Lohnsteuer-hilfeverein und können daher auch nicht auf Ihre persönliche Situation eingehen. Mit im Internet allgemein zugänglichen Rechnern ergeben sich folgende Beispiele:
40-jährig, 3500 Euro brutto, Lohnsteuerklasse I:
Jährliche Ersparnis: 353,70 Euro
Daraus werden bis zum 67. LJ bei
• 0 % p. a. – 12.501 Euro
• 3 % p. a. – 14.399 Euro
• 5 % p. a. – 19.336 Euro
40jährig, 4.000 Euro brutto, Lohnsteuerklasse III:
Jährliche Ersparnis: 243,21 Euro
Daraus werden bis zum 67. LJ bei
• 0 % p. a. – 7.399 Euro
• 3 % p. a. – 8.373 Euro
• 5 % p. a. – 10.823 Euro
Damit wird sicher greifbarer, was ohne spürbaren Nachteil zu heute machbar wäre. Im Alter tut jeder vorrätige Euro gut und schafft zusätzliche Freiheit, um den Ruhestand auch genießen zu können. Diese Zahlen sind nur beispielhaft gedacht. Für die Korrektheit der Zahlen kann aus den eingangs erwähnten Gründen keine Gewähr übernommen werden.
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Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen.
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