Die Rechtsschutzversicherung stellt quasi das Gegenstück zur Privathaftpflicht dar. Sie übernimmt u. a. die entstehenden Kosten eines Rechtsstreits. Doch wie verhält sich das bei einer Scheidung?

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Es ist ein erfreulicher Trend bei einem ernsten Thema: Bundesweit werden immer weniger Scheidungen verzeichnet. Während die Scheidungsraten in Deutschland jahrzehntelang nur eine Richtung kannten, hat sich der Trend mittlerweile umgekehrt und ist zurückgegangen. Nichtsdestotrotz wird nach den derzeitigen Scheidungsverhältnissen etwas mehr als jede dritte Ehe geschieden.

Nun dürfte jedem bekannt sein, dass eine Scheidung neben dem privaten Tiefschlag auch zur finanziellen Katastrophe werden kann. Wie in den meisten Rechtsangelegenheiten bemisst sich die Höhe der anfallenden Anwalts- und Gerichtskosten nach dem Streitwert. Ist dann noch ein Immobilienvermögen oder gar ein Unternehmen vorhanden, sprengen die Kosten die Grenzen manches Vorstellungsvermögens. Für eine Rechtsschutzversicherung stellt dies ein unüberschaubar großes Risiko dar, so dass familienrechtliche Streitigkeiten wie Scheidung, Sorge-/Umgangsrecht usw. grundsätzlich ausgeschlossen sind.

Eine Ausnahme stellt hier die ARAG mit der Zusatzkomponente „Ehe-Rechtsschutz“ zum Privat-Rechtsschutz dar. Der Versicherer übernimmt – als bislang einziger Rechtsschutzanbieter – im Falle einer Scheidung die Kosten für Rechtsanwälte und Gericht bis zu einer Versicherungssumme von 30.000 Euro. Die Besonderheit: Der Ehe-Rechtsschutz gilt für beide Ehepartner. Achtung: Bei diesem Ergänzungstarif muss eine dreijährige Wartezeit als erfüllt gelten! Von daher nutzt es Ihnen nichts, die Versicherung erst dann zu beantragen, wenn sich eine Scheidung oder ein unterhaltsrechtlicher Streit abzeichnet. Halten Sie sich das vor Augen – auch wenn es eine sehr emotionale Entscheidung ist, eine solche Police abzuschließen. Denn wer geht schon davon aus, sich scheiden zu lassen?

Es geht auch anders

Um mit aller Härte geführte Scheidungskriege zu vermeiden und stattdessen faire, einvernehmliche Lösungen und Kompromisse für beide Ehepartnern zu suchen, bietet ein Mediator einen Ausweg. Die in der Mediation erarbeiteten Lösungen werden in eine Vereinbarung aufgenommen, wodurch die spätere eigentliche Scheidung einvernehmlich und (verhältnismäßig) kostengünstig erfolgen kann.

Die Kosten für eine Mediation übernehmen beispielsweise

  • Concordia bis 1.500 Euro, ohne Abzug der Selbstbeteiligung
  • AUXILIA bis 3.000 Euro pro Mediation (bis zu 6.000 Euro pro Kalenderjahr)
  • ROLAND bis zu 10.000 Euro

Solange die Beratung vom tatsächlichen Scheidungsverfahren unabhängig ist, kommen Rechtsschutzversicherer auch für die Kosten einer Erstberatung (auch telefonisch) bei einem in Deutschland zugelassenen Anwalt auf. Dieses Erstberatungsgespräch dient Ihrem Kunden lediglich der Orientierung über die rechtliche Situation und darf vom Anwalt mit bis zu 190 Euro abgerechnet werden. Viele Versicherer bezahlen auch eine über die Erstberatung hinausgehende Tätigkeit (z. B. ConcordiaROLANDItzehoer). Laut ARB: „[…] Versicherungsschutz besteht für Rat oder eine Auskunft […]. Wird der Anwalt darüber hinaus tätig, erstatten wir keine Kosten.“

Zwar hilft eine Rechtsschutzversicherung Ihnen nicht über die Trennung hinweg, sie kann jedoch wenigstens die Kosten einer Scheidung etwas abfedern.

Details zum Thema Rechtsschutz finden Sie auf unserer Landingpage. Hier möchten wir unsere Kunden zusätzlich digital zur Rechtsschutzversicherung informieren.

Viel Spaß dabei.

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